Bei der Aufgabe des Kleingartens ist folgendes zu beachten:
Die Pachtfläche ist mit einer Frist von 6 Monaten (31.05.) zum Ablauf des Pachtjahres 30.11. zu kündigen.
Die Kündigung ist immer erforderlich und beim Vorstand des Unterbezirk einzureichen. Die Weiterleitung an den Bezirk Hamburg e.V. erfolgt durch uns.
Jeder Garten, der aufgegeben werden muss oder soll, ist durch die Schätzkommision des Unterbezirks zu schätzen. Der ermittelte Schätzpreis ist maßgebend für die abgebende sowie für die aufnehmende Partei.
Die eventuelle Übernahme von Hausrat und Gartengeräten ist eine private Vereinbarung.
Bei der Schätzung muss der abgebende Pächter anwesend sein und folgende Unterlagen zur Hand haben:
1. Gebäudeversicherungsschein (Laubenversicherung gegen Feuer/Sturm)
2. Baugenehmigung (falls noch vorhanden) sowie
3. die Schätzgebühr (min. 75,00€ / max. 200,00 €)
Nachfolger für den aufzugebenden Garten bestimmt der Verein, der nach einer Bewerberliste den Nachfolger auswählt. Sollte keiner der Bewerber den Garten übernehmen wollen, kann vom Pächter ein Nachfolger benannt werden.
Beim Pächterwechsel ist vom abgebenden Pächter die Laube auf 24 m², sowie andere nicht genehmigte Anbauten zurück zubauen.
Sollte auch die Mitgliedschaft gekündigt werden, so ist eine Frist von
3 Monaten zum 31.12. erforderlich.