Die Vergabe von Kleingärten erfolgt ausschließlich durch den Vorstand des Unterbezirks.
Bevorzugt werden Eisenbahner und eingetragene Bewerber beim Ubz Hmb-Billwerder.
Behandlung von übergroßen Bauten (Gartenlauben) bei Pächterwechsel
Behandlung von übergroßen Bauten (Gartenlauben) Mit Schreiben vom 02.05.2012 -2560 Ul- des Geschäftsführers -Herr Lühmann- muss sichergestellt werden, dass jeder Neupächter einen Kleingarten übernimmt, nach dem Bundeskleingartengesetz. Vst - Paechterwechsel.pdf PDF-Dokument [89.1 KB]