Gemeinschaftsarbeit 2022
jeweils ab 10.00 Uhr
Obfrau Irina Kast - Tel. 0176/70884097
1. Es gelten die jeweilig gültigen Anordnungen der Corona-Verordnung für die Stadt Hamburg
2. Für die Saison 2022 betragen die zu leistenden Stunden für die Gemeinschaftsarbeit 6 Stunden.
3. Es gilt nur eine Person pro Parzelle. Die Stunden zählen nicht doppelt, wenn mehrere Personen aus einer Parzelle an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen.
4. Bei nicht geleisteter Gemeinschaftsarbeit wird ein Stundensatz von 30,00 € berechnet.
5. In Absprache mit dem Obmann / der Obfrau können auch Stunden außerhalb dieser Termine geleistet werden.
Gemeinschaftsarbeit 2022
jeweils ab 10 Uhr - Treffen im Rübner's Eck
Obfrau Martina Merfort - Tel.: 0163/1533260
1. Es gelten die jeweilig gültigen Anordnungen der Corona-Verordnung für die Stadt Hamburg
2. Für die Saison 2022 betragen die zu leistenden Stunden für die Gemeinschaftsarbeit 6 Stunden.
3. Es gilt nur eine Person pro Parzelle. Die Stunden zählen nicht doppelt, wenn mehrere Personen aus einer Parzelle an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen.
4. Bei nicht geleisteter Gemeinschaftsarbeit wird ein Stundensatz von 30,00 € berechnet.
5. In Absprache mit dem Obmann / der Obfrau können auch Stunden außerhalb dieser Termine geleistet werden.
Gemeinschaftsarbeit 2022
jeweils ab 10 Uhr
Obmann Johann Miller - Tel.: 0176/34873832
1. Es gelten die jeweilig gültigen Anordnungen der Corona-Verordnung für die Stadt Hamburg
2. Für die Saison 2022 betragen die zu leistenden Stunden für die Gemeinschaftsarbeit 6 Stunden.
3. Es gilt nur eine Person pro Parzelle. Die Stunden zählen nicht doppelt, wenn mehrere Personen aus einer Parzelle an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen.
4. Bei nicht geleisteter Gemeinschaftsarbeit wird ein Stundensatz von 30,00 € berechnet.
5. In Absprache mit dem Obmann / der Obfrau können auch Stunden außerhalb dieser Termine geleistet werden.
Gemeinschaftsarbeit 2022
jeweils ab 10 Uhr
Obmann Alexander Wahl Parzelle 10 - Elbmarsch
1. Es gelten die jeweilig gültigen Anordnungen der Corona-Verordnung für die Stadt Hamburg
2. Für die Saison 2022 betragen die zu leistenden Stunden für die Gemeinschaftsarbeit 6 Stunden.
3. Es gilt nur eine Person pro Parzelle. Die Stunden zählen nicht doppelt, wenn mehrere Personen aus einer Parzelle an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen.
4. Bei nicht geleisteter Gemeinschaftsarbeit wird ein Stundensatz von 30,00 € berechnet.
5. In Absprache mit dem Obmann / der Obfrau können auch Stunden außerhalb dieser Termine geleistet werden.
Gemeinschaftsarbeit 2022
jeweils ab 10 Uhr
Obmann Volker Berg / Obmann Wolfgang Gransch - Tel.: Siehe Aushang! / WhatsApp Gruppe
1. Es gelten die jeweilig gültigen Anordnungen der Corona-Verordnung für die Stadt Hamburg
2. Für die Saison 2022 betragen die zu leistenden Stunden für die Gemeinschaftsarbeit 6 Stunden.
3. Es gilt nur eine Person pro Parzelle. Die Stunden zählen nicht doppelt, wenn mehrere Personen aus einer Parzelle an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen.
4. Bei nicht geleisteter Gemeinschaftsarbeit wird ein Stundensatz von 30,00 € berechnet.
5. In Absprache mit dem Obmann / der Obfrau können auch Stunden außerhalb dieser Termine geleistet werden.